Jugendfischereischein

Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, mit einem Jugendfischereischein angeln.

Ab dem 16. Lebensjahr ist ein staatlicher Fischereischein erforderlich.

Dieser Fischereischein kann schon ab dem 14. Lebensjahr erworben werden.

Den Jugendfischereischein erhält man bei seinem zuständigen Rathaus. Passbilder nicht vergessen.

Informationen erhalten Sie auch über den Landesfischereiverband Baden-Württemberg !

 

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